Leistungen

Sicherheitsschulungen

Die ArbeitnehmerInnen sind über die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit sowie über die Maßnahmen zur Gefahrenverhütung ausreichend zu informieren und zu unterweisen. (§ 12 und § 14 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBl. Nr. 450/1994)

Meine Leistungen

Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Jahresunterweisung für:

  • Baumeister
  • Zimmerer
  • Dachdecker/Spengler
  • Baunahe Gewerbebetriebe

Ihr Nutzen

  • Effektive Erfüllung der gesetzlichen Auflagen
  • Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen
  • Entwicklung von Standards zur Reduktion von Unfallrisiken

Gerne übernehme ich auch die Funktion der Sicherheitsfachkraft in Ihrem Unternehmen/Projekt.