Leistungen

Sicherheitsfachkraft (für baunahe Gewerbebetriebe)

Die ArbeitnehmerInnen sind über die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit sowie über die Maßnahmen zur Gefahrenverhütung ausreichend zu informieren und zu unterweisen. (§ 12 und § 14 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBl. Nr. 450/1994)

Meine Leistungen

  • Beratung in allen Fragen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes(ASchG)
  • Betreuung als Sicherheitsfachkraft gemäß ASchG
  • Erst-Evaluierung von Arbeitsstätten
  • Erstellung und Nachevaluierung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten
  • Begehung von Arbeitsstätten inklusive Berichtswesen
  • Nachevaluierung nach Arbeitsunfällen
  • Unterweisung und Evaluierung nach Neueinführung von Arbeitsmitteln
  • Dokumentierte Begehungen von Arbeitsstätten
  • Dienststellenbezogene Unterweisungen und Vorträge

Link zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, ASchG (Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes)

Ihr Nutzen

  • Effektive Erfüllung der gesetzlichen Auflagen
  • Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen
  • Entwicklung von Standards zur Reduktion von Unfallrisiken

Gerne übernehme ich auch die Funktion der Sicherheitsschulungen in Ihrem Unternehmen/Projekt.