Leistungen
Bautechnik
- Planungs- und Baustellenkoordination
- Sicherheitsfachkraft
- Sicherheitsschulungen
- Beweissicherung
Sicherheitsfachkraft (für baunahe Gewerbebetriebe)
Die ArbeitnehmerInnen sind über die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit sowie über die Maßnahmen zur Gefahrenverhütung ausreichend zu informieren und zu unterweisen. (§ 12 und § 14 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBl. Nr. 450/1994)
Meine Leistungen
- Beratung in allen Fragen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes(ASchG)
- Betreuung als Sicherheitsfachkraft gemäß ASchG
- Erst-Evaluierung von Arbeitsstätten
- Erstellung und Nachevaluierung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten
- Begehung von Arbeitsstätten inklusive Berichtswesen
- Nachevaluierung nach Arbeitsunfällen
- Unterweisung und Evaluierung nach Neueinführung von Arbeitsmitteln
- Dokumentierte Begehungen von Arbeitsstätten
- Dienststellenbezogene Unterweisungen und Vorträge
Link zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, ASchG (Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes)
Ihr Nutzen
- Effektive Erfüllung der gesetzlichen Auflagen
- Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen
- Entwicklung von Standards zur Reduktion von Unfallrisiken
Gerne übernehme ich auch die Funktion der Sicherheitsschulungen in Ihrem Unternehmen/Projekt.