Leistungen
Bautechnik
- Planungs- und Baustellenkoordination
- Sicherheitsfachkraft
- Sicherheitsschulungen
- Beweissicherung
Sicherheitsschulungen
Die ArbeitnehmerInnen sind über die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit sowie über die Maßnahmen zur Gefahrenverhütung ausreichend zu informieren und zu unterweisen. (§ 12 und § 14 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBl. Nr. 450/1994)
Meine Leistungen
Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Jahresunterweisung für:
- Baumeister
- Zimmerer
- Dachdecker/Spengler
- Baunahe Gewerbebetriebe
Ihr Nutzen
- Effektive Erfüllung der gesetzlichen Auflagen
- Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen
- Entwicklung von Standards zur Reduktion von Unfallrisiken
Gerne übernehme ich auch die Funktion der Sicherheitsfachkraft in Ihrem Unternehmen/Projekt.